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   BSG, 27.05.1997 - 2 BU 69/97   

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https://dejure.org/1997,11363
BSG, 27.05.1997 - 2 BU 69/97 (https://dejure.org/1997,11363)
BSG, Entscheidung vom 27.05.1997 - 2 BU 69/97 (https://dejure.org/1997,11363)
BSG, Entscheidung vom 27. Mai 1997 - 2 BU 69/97 (https://dejure.org/1997,11363)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls im Rahmen einer Kampfgruppenausbildung in der ehmaligen DDR - Geltendmachung eines Arbeitsunfalls in der ehemaligen DDR nach bundesdeutschem Recht - Vergleichbarkeit zwischen Arbeitsunfällen in der ehemaligen DDR und der Bundesrepublik ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 19.02.1992 - 1 BvR 1935/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung -

    Auszug aus BSG, 27.05.1997 - 2 BU 69/97
    Zur Berücksichtigungsfähigkeit eines Beweisantrags hat der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß es jedenfalls rechtskundig vertretenen Beteiligten obliegt, in der mündlichen Verhandlung alle diejenigen Anträge zur Niederschrift des Gerichts zu stellen, über die das Gericht entscheiden soll (vgl ua Beschlüsse des Senats vom 11. Dezember 1996 - 2 BU 232/96 und vom 3. März 1997 - 2 BU 19/97 - sowie Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Februar 1992 = SozR 3-1500 § 160 Nr. 6).
  • Drs-Bund, 23.04.1991 - BT-Drs 12/405
    Auszug aus BSG, 27.05.1997 - 2 BU 69/97
    Dementsprechend heißt es in der Amtlichen Begründung zum Renten-Überleitungsgesetz (RÜG) <BT-Drucks 12/405 S 154> zu § 1150: "Absatz 2 gewährleistet die Übernahme aller bereits eingetretenen Unfälle und Krankheiten, die nach dem Sozialversicherungsrecht des Beitrittsgebiets versichert waren, in die gesetzliche Unfallversicherung nach dem Dritten Buch der Reichsversicherungsordnung, .
  • BSG, 26.06.2001 - B 2 U 31/00 R

    Übergangsrecht - Unfallversicherung - ehemalige DDR - bindende Anerkennung eines

    Die von ihr, der Beklagten, vertretene Auslegung dieser Vorschrift entspreche der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) in seinem Beschluß vom 27. Mai 1997 (2 BU 69/97).

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 27. Mai 1997 - 2 BU 69/97 - (HVBG-Info 1997, 1952) und in seinem Urteil vom 19. Dezember 2000 - B 2 U 8/00 R - (HVBG-Info 2001, 308; Veröffentlichung in SozR vorgesehen) entschieden hat, gilt die Fiktion des § 1150 Abs. 2 Satz 1 RVO nach dem eindeutigen Wortlaut des § 1150 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 RVO nicht für Unfälle und Krankheiten, die einem ab 1. Januar 1991 für das Beitrittsgebiet zuständigen Träger der Unfallversicherung erst nach dem 31. Dezember 1993 bekannt werden und die nach dem Dritten Buch der RVO nicht zu entschädigen wären; irgendwelche Einschränkungen - etwa hinsichtlich einer Ausnahme für bereits in der DDR anerkannte Arbeitsunfälle - sind dieser Vorschrift nicht zu entnehmen.

  • BSG, 10.10.2002 - B 2 U 10/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - ehemalige DDR - anerkannter Arbeitsunfall -

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 27. Mai 1997 - 2 BU 69/97 - (HVBG-Info 1997, 1952) und sodann in seinen Urteilen vom 19. Dezember 2000 (SozR 3-2200 § 1150 Nr. 4) und vom 26. Juni 2001 (- B 2 U 31/00 R - HVBG-Info 2001, 2237) entschieden hat, gilt die Fiktion des § 1150 Abs. 2 Satz 1 RVO nach dem eindeutigen Wortlaut des § 1150 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 RVO nicht für Unfälle und Krankheiten, die einem ab 1. Januar 1991 für das Beitrittsgebiet zuständigen Träger der Unfallversicherung erst nach dem 31. Dezember 1993 bekannt werden und die nach dem Dritten Buch der RVO nicht zu entschädigen wären; irgendwelche Einschränkungen - etwa hinsichtlich einer Ausnahme für bereits in der DDR anerkannte Arbeitsunfälle - sind dieser Vorschrift nicht zu entnehmen.
  • BSG, 19.12.2000 - B 2 U 8/00 R

    Verletztenrente - Unfallfolgen - Ehemalige DDR - Kraftfahrer - Unterbrechung der

    Der Beschluß des BSG vom 27. Mai 1997 - 2 BU 69/97 -, in dem diese Frage beantwortet werde, sei entgegen der Auffassung des LSG nicht ohne Prüfung des Art. 19 Satz 1 EinigVtr ergangen.

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 27. Mai 1997 - 2 BU 69/97 - (= HVBG-Info 1997, 1952) entschieden hat, gilt die Fiktion des § 1150 Abs. 2 Satz 1 RVO nach dem eindeutigen Wortlaut des § 1150 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 RVO nicht für Unfälle und Krankheiten, die einem ab 1. Januar 1991 für das Beitrittsgebiet zuständigen Träger der Unfallversicherung erst nach dem 31. Dezember 1993 bekanntwerden und die nach dem Dritten Buch der RVO nicht zu entschädigen wären; irgendwelche Einschränkungen - etwa hinsichtlich einer Ausnahme für bereits in der DDR anerkannte Arbeitsunfälle - sind dieser Vorschrift nicht zu entnehmen.

  • LSG Sachsen, 27.10.1999 - L 2 U 96/97

    Gewährung von Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung

    Die Teilnahme der Klägerin an einem Handball-Punktspiel in der Sporthalle B stand jedoch nicht in einem inneren Zusammenhang mit der von ihr seit 1978 ausgeübten Betriebstätigkeit beim Rat des Kreises B (vgl. zu dieser Voraussetzung Urteil des BSG vom 27.05.1997, 2 BU 69/97).

    Vielmehr sei in der amtlichen Begründung zum Renten-Überleitungsgesetz (RÜG) zu § 1150 (BT-Drs 12/405, S. 154) ausdrücklich klargestellt, ein Vertrauensschutz solle in den Fällen des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 1 nur noch bis zum 31.12.1993 gelten (s. Beschluss des BSG vom 27.05.1997, Az.: 2 BU 69/97).

  • BSG, 11.08.1998 - B 2 U 261/97 B

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen

    Auch wenn das Bundessozialgericht (BSG) die vom Beschwerdeführer bezeichnete Rechtsfrage noch nicht ausdrücklich entschieden hat, fehlt es an der Klärungsbedürftigkeit, wenn ihre Beantwortung im Ergebnis unmittelbar dem Gesetz zu entnehmen ist (BSG SozR 1300 § 13 Nr. 1, SozR 3-3100 § 1; Beschluß des Senats vom 27. Mai 1997 - 2 BU 69/97 - Krasney/Udsching, aaO, RdNr. 66), so gut wie unbestritten ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17) oder praktisch außer Zweifel steht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 4).
  • BSG, 28.11.2000 - B 2 U 5/00 R
    § 1150 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 RVO sei entgegen der Ansicht der Klägerin auch auf ihren besonderen Fall anzuwenden, da dem Wortlaut dieser Vorschrift keine Einschränkungen zu entnehmen und solche vom Gesetzgeber offensichtlich auch nicht gewollt seien (Hinweis auf Bundessozialgericht Beschluß vom 27. Mai 1997 - 2 BU 69/97 -).
  • BSG, 01.07.1997 - 2 BU 106/97

    Anspruch auf Verletztenrente wegen einer Berufskrankheit - Revisionsgrund der

    Auch wenn das Bundessozialgericht (BSG) eine von der Beschwerdeführerin bezeichnete Rechtsfrage noch nicht ausdrücklich entschieden hat, fehlt es an der Klärungsbedürftigkeit, wenn ihre Beantwortung im Ergebnis unmittelbar der entsprechenden Rechtsnorm zu entnehmen ist (BSG SozR 1300 § 13 Nr. 1; Beschlüsse des Senats vom 26. September 1996 - 2 BU 143/96 - sowie vom 27. Mai 1997 - 2 BU 69/97 - Krasney/Udsching aaO IX RdNr 66).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.02.1997 - L 7 U 1127/96

    Arbeitsunfall während Kampfgruppenausbildung in der ehemaligen DDR

    HVBG HVBG-Info 21/1997 vom 01.08.1997, S. 1949 - 1955, DOK 124:200/001 Kein UV-Schutz nach dem 3. Buch der RVO für eine Betriebskampfgruppenausbildung in der ehemaligen DDR - Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 13.02.1997 - L 7 U 1127/96 - mit Folgeentscheidung in Form des BSG-Beschlusses vom 27.05.1997 - 2 BU 69/97 Kein UV-Schutz nach dem 3. Buch der RVO für eine Betriebskampfgruppenausbildung in der ehemaligen DDR (§§ 1150 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1, 548 Abs. 1 Satz 1 RVO a.F.); hier: Rechtskräftiges.
  • LSG Brandenburg, 29.10.2001 - L 7 U 80/00
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat in seiner Entscheidung vom 19. Dezember 2000 - B 2 U 8/00 R - auch 2 BU 69/97 - ausdrücklich darauf hingewiesen, dass irgendwelche Einschränkungen dem eindeutigen Wortlaut des § 1150 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 RVO nicht zu entnehmen sind.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2012 - L 14 U 267/11
    Das SG verwies auf das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 13.02.1997 (L 7 U 1127/96) sowie den Beschluss des BSG vom 27.05.1997 (2 BU 69/97).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 20.05.1999 - L 5 U 41/98

    Zur Anerkennung eines DDR-Unfalles - Bestandskraft - Kenntnis des zuständigen

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